Da ein Umzug für Kunden im höheren Alter, sowie dessen Angehörige, eine besondere Belastung sein kann, sind wir, die Firma Hand in Hand Umzugsservice GmbH, der ideale Ansprechpartner für Ihre Wünsche.
Ein Seniorenumzug setzt oftmals eine besondere Herangehensweise voraus. Wir setzen hierfür speziell geschulte Mitarbeiter ein, die sich von Anfang an einfühlsamer und mit einem größeren Zeitrahmen um Ihre Wünsche kümmern. Die Beratung, Erklärung und Beantragung zur Übernahme der Kosten gegenüber möglichen Kostenträgern regeln wir auf Ihren Wunsch hin vollständig.
Der Umzug wird in einem organisierten und ruhigen Rahmen ablaufen. Gleichzeitig ist es unsere Aufgabe alle Abläufe schnellstmöglich durchzuführen, um die Belastung für Senioren so gering wie möglich zu halten.
Unsere Leistungen:
- Persönliche Beratung mit individueller Planung
- Kostenfreie Besichtigung vor Ort
- Wunschterminreservierung
- Beantragung bei Kostenträgern, wie Kranken- oder Pflegekasse, Sozial- oder Arbeitsamt
- Beantragung und Gestellung von Halteverbotszonen
- Kostenfreie Bereitstellung von Umzugskartons und Kleiderboxen
- Ein- und Auspackservice inkl. Verpackungsmaterialien
- Fachgerechte Möbelde- und montagen
- Fachgerechte Küchende- und montagen
- Umplanung und Küchenaufmaß, sowie Umbau und Erweiterung Ihrer Bestandsküche
- Transport unter höchstem Sicherheitsstandard
- Möbelankauf
- Entsorgung von Altmöbeln und Sperrmüll
- Wohnungsaufbereitung und Renovierung
- Malerarbeiten i.A., Reinigungsservice i.A.
- Wohnungsübergabe bei Vermietung / Eigentümer
- Versicherungsschutz über die gesetzliche Grundhaftung inklusive
- Erweiterbarer Versicherungsschutz optional
Wann steht Senioren eine Kostenübernahme zu:
Das Sozialgesetzbuch sieht einen Zuschuss für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen bei Pflegebedürftigkeit vor, der auch für einen Umzug genutzt werden kann.
Der Zuschuss beträgt pro pflegebedürftiger Person bis zu 4.000 Euro und wird von der Pflegekasse übernommen. Folgende Voraussetzungen für einen Anspruch auf Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen müssen gemäß § 40 SGB XI vorliegen:
- Es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor (Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5).
- Die häusliche Pflege wird durch den Umzug ermöglicht oder erheblich erleichtert.
- Der Umzug ermöglicht eine selbständige Lebensführung und trägt zur Verringerung des Pflegeaufwands bei.
Wir ermöglichen den Umzug auch bei ausstehender Entscheidung über den Pflegestufenzuspruch, ohne dass Sie in Vorkasse gehen müssen. Gerne stehen wir Ihnen für eine telefonische Auskunft zur Verfügung.
Aufgrund der Anpassung der Sozialrichtlinien oder der Gesetzgebung sind alle Angaben ohne Gewähr.